Durch eine Verfassungsbeschwerde wollten über 60.000 Kläger die Zustimmung des Bundestages zur vorläufigen Anwendung des CETA-Vertrages verhindern. Sie befürchten, dass eine vorläufige Anwendung Fakten schaffe, die eine Rücknahme der Vereinbarungen erschweren oder gar unmöglich machen könnten.
“Weiter wird beantragt, dem EuGH die Frage vorzulegen, ob die Einrichtung von Tribunalen im CETA-Vertrag mit den Grundsätzen der Autonomie der Europäischen Rechtsordnung vereinbar ist. […] Relevant für die verfassungsrechtliche Kontrolle sind aus unserer Sicht insbesondere die Regelungen über das Verfahren des Investor State Dispute Settlement (ISDS), über die regulatorische Zusammenarbeit durch das Joint Committee, den Verbraucher- und Umweltschutz sowie schließlich zu den Marktöffnungen und Ausschreibungspflichten.” (Klageschrift Prof. Dr. Andreas Fisahn, 11.Juli 2016)
Zwar entschieden die Verfassungsrichter im Oktober, dass Deutschland der vorläufigen Anwendung zustimmen darf, aber die Argumente der Kritiker werden im Hauptsacheverfahren eingehend überprüft. Außerdem darf die Bundesregierung nur zustimmen, wenn sie die vorläufige Anwendung einseitig wieder kündigen kann, sollte sie sich in Details als verfassungswidrig erweisen. (www.spiegel.de/wirtschaft/bundesverfassungsgericht-analyse-des-ceta-urteils-a-1116538.html)
Das Präsidium des Europäischen Parlaments (EP) unter Martin Schulz hat am 17.Nov. 2016 den Ausschüssen für Umwelt sowie für Soziales und Beschäftigung untersagt, eine Stellungnahme zu CETA abzugeben. Ganz anders der CETA-freundliche Ausschuss für Außenpolitik: Seine Stellungnahme, die ein Ja empfiehlt, genehmigte Schulz. “Bereits zuvor war das Ersuchen der Ausschüsse, ausreichend Zeit für eine gründliche Prüfung von CETA zu erhalten, vom zuständigen Handelsausschuss abgelehnt worden. Der Handelsausschuss peilt eine Abstimmung von CETA noch im Dezember an. Das wäre der schnellstmögliche Zeitplan, mit weniger Debatte und Zeit als bei Handelsabkommen sonst üblich.” (www.attac.at/news/detailansicht/datum/2016/11/18/ceta-schulz-will-nur-ja-sager-zu-wort-kommen-lassen.html#)
Am 08.Dez. hat der Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten (EMPL) des EU-Parlaments in seiner erkämpften Stellungnahme dem federführenden Handelsausschuss die Ablehnung von CETA empfohlen. (www.dielinke-europa.eu/article/10937.ceta-im-ausschuss-fuer-beschaeftigung-und-soziale-angelegenheiten-abgelehnt.html)