Wie “german-foreign-policy” am 02. Dez. berichtete, legen aktuelle Medienberichte detailliert offen, dass Washington nationales Recht faktisch auf andere Staaten mit der Begründung überträgt, dass Unternehmen Standorte in den USA unterhalten. So hat Noch-Präsident Obama sein Veto gegen den Verkauf des deutschen Chipanlagenbauers Aixtron an die chinesische Fujian Grand Chip Investment (FGC) eingelegt.
Das “Committee on Foreign Investment in the United States” (CFIUS), das von US-Regierungsvertretern gebildet und von US-Geheimdiensten beraten wird, behauptet, dass die Übernahme abgewehrt werden müsse, da sie amerikanische Sicherheitsinteressen berühre. Die von Aixtron produzierten Anlagen könnten auch für militärische Zwecke genutzt werden.
“Auf Intervention aus Washington hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel seine bereits erteilte Genehmigung für die Übernahme zurückgezogen. […] Aktuell steht die Bundesrepublik inmitten einer Kampagne, die darauf zielt, die EU mit schlagkräftigen Streitkräften auszustatten, die “strategische Autonomie” und damit erstmals echte Eigenständigkeit gegenüber den USA erlangen sollen. Einer solchen Eigenständigkeit stehen US-Eingriffe in die deutsche Wirtschaft freilich diametral entgegen.”
“Eine US-Behörde prüft also Firmenfusionen im Ausland und erhebt den Anspruch, diese aus politischen Gründen verbieten zu können. Extraterritoriale Anwendung nationalen Rechts” nennen das Experten. Und die kann “geradezu feindselig” sein, meint Winfried Huck, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel. Tatsächliche Machtverhältnisse spielten hier eine größere Rolle als die reine Lehre des Völkerrechts. “Man kann sagen: Das US-amerikanische Recht gilt nicht in der EU und es gilt nicht unmittelbar in Deutschland. Aber es wirkt”, beschreibt Huck die Situation.” (https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2016/Imperiales-Gehabe-der-lange-Arm-der-US-Gesetze,wirtschaftskrieg100.html)