Als quantitative Merkmale zur Unterscheidung von mittelständischen und großen Unternehmen nennt das Gabler Wirtschaftslexikon unter anderem die Bilanzsumme oder die Anzahl der Beschäftigten. [1]
Eine gesetzliche Definition des Begriffs Mittelstand gibt es nicht und immer häufiger findet man in der Literatur die Bezeichnung “KMU” (engl.: “SME” – small and medium sized enterprises). Allgemein akzeptierte statistische Abgrenzungskriterien existieren ebenfalls nicht, obwohl eine Spezifizierung immer dann relevant ist, wenn es um Maßnahmen zur Mittelstandsförderung geht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wendet die Definition des „Institut für Mittelstandsforschung Bonn“ an. Demnach gehören alle Selbständigen in den freien Berufen, Handwerksbetriebe und alle gewerblichen Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Mio.€ zum Mittelstand. Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einen Jahresumsatz von unter 1 Mio.€. gelten als kleine Unternehmen.
Als qualitative Kriterien nennt das Institut die Einheit von Eigentum, Haftung und Führung, eine Konzernunabhängigkeit der Unternehmen und die weitgehende Verantwortlichkeit des Inhabers für alle unternehmensrelevanten Entscheidungen. Folgt man dieser Definition gehören in Deutschland ca. 99% der Unternehmen zum Mittelstand.
Die Europäische Kommission verwendet seit 2005 eine Definition, die Schwellenwerte für Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme sowie Kriterien bezüglich der Unabhängigkeit des Unternehmens festlegt. »Ein Unternehmen gilt grundsätzlich nicht als KMU, wenn 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.« [2]
[1] http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/mittelstand.html
[2] https://www.hk24.de/produktmarken/interessenvertretung/wirtschaft-politik/mittelstandspolitik/mittelstand_definitionen/1145582)