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Privatisierung öffentlicher Aufgaben – Bildungsinfrastruktur

Dass der Bundestag im März über umfangreiche Gesetzesänderungen entscheiden will, die die Umsetzung von Bauvorhaben als öffentlich-private Partnerschaften erleichtern können, lässt vermuten, dass die Politik ein besonderes Interesse an der Privatisierung öffentlicher Aufgaben hat. Bislang wird in der Öffentlichkeit kaum darüber diskutiert, dass das Grundgesetz und ein Begleitgesetz geändert werden sollen. Neben der Autobahnprivatisierung könnte bald auch die Privatisierung des Schulbaus enorm beschleunigt werden.
»Nach Artikel 104b GG soll folgender Artikel 104c eingefügt werden:
„Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 und 3 gelten entsprechend.“
Das hat womöglich ein berechtigtes Kernanliegen. Die Länder „veruntreuen“ bisher Bildungsgelder, indem sie sie in den allgemeinen Haushalt einfließen lassen, statt sie gezielt z.B. Schulen und Kindergärten zu widmen. […]
Vorgeschlagen wird auch eine Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, § 13 (Förderzeitraum)
„Förderfähig sind auch Investitionsvorhaben, bei denen sich die öffentliche Verwaltung zur Erledigung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben über den Lebenszyklus des Vorhabens eines Privaten im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit bedient. Dabei kann sie dem privaten Vertragspartner für den investiven Kostenanteil des Vorhabens eine einmalige Vorabfinanzierung gewähren. […]
Es wird also ÖPP als pauschal förderfähig festgelegt. Dabei ist ÖPP viel teurer, wie die Rechnungshöfe immer wieder belegen. Die vorgeschlagene Regelung bedeutet, dass jetzt zwar nicht mehr die Länder, dafür aber die Privatinvestoren einen Großteil der Mittel abzweigen, die eigentlich der Bildung gewidmet sind. Die Vorabfinanzierung ist besonders fragwürdig. Im Fall der „Veruntreuung“ durch die Länder landet das Steuergeld immerhin noch in anderen öffentlichen Vorhaben. […] Wenn der Bund das Geld für die Vorfinanzierung von Investitionen doch sowieso hat, muss er das doch nicht erst den Privaten geben« (www.gemeingut.org/schulprivatisierung-per-grundgesetz)