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Privatisierung öffentlicher Aufgaben – Kostenersparnis oder Milchmädchenrechnung?

Wenn die öffentliche Hand langfristige Verträge mit der Privatwirtschaft abschließt um Investitionsvorhaben zu realisieren, lautet das Argument häufig, dass Akteure aus der Privatwirtschaft diese effizienter und vor allem billiger umsetzen könnten.
Laut Carl Waßmuth will die Bundesregierung, trotz anders lautender Aussagen, Autobahnbau- und betrieb privatisieren und dafür eine privatrechtliche Gesellschaft schaffen.
»Die neue Gesellschaft soll „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ heißen. Ergänzend soll ein „Fernstraßen-Bundesamt“ eingerichtet werden, analog dem „Eisenbahn-Bundesamt“ bei der Bahnprivatisierung 1994. […] Für „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ und „Fernstraßen-Bundesamt“ zusammen wird angenommen, dass „insgesamt rund 1.300 Beamte und Beamtinnen der Länder einen Dienstherrenwechsel […] vollziehen werden.“
Derzeit sind etwa 18.000 Beschäftigte in den Ländern für die Fernstraßen tätig. Selbst wenn die Hälfte davon für Bundesstrassen tätig wäre, würde das immer noch bedeuten, dass keine 15 Prozent der für Autobahn zuständigen Beschäftigten künftig auch noch im Bereich der Autobahnen tätig blieben. Offen sind die Fragen: Was machen die knapp 8000 Beschäftigten, deren Aufgabenbereich entfällt? Und wie will der Bund mit nur 15 Prozent der Beschäftigten die erforderliche Qualität und Sicherheit aufrechterhalten?
Offen ist, welche Prüfungsrechte der Bundesrechnungshof künftig haben wird. Er hatte zehn Jahre lang mit kritischen Gutachten immer wieder die Nachteilhaftigkeit von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) angeprangert. […]
Ab der Gründung und Aufgabenübertragung entscheidet ein privatrechtliches Unternehmen über Fragen des Ausbaus, des Erhalts, des Neubaus und des Betriebs von Autobahnen. Es soll zwar zu 100% dem Bund gehören, kann aber – wie die DB AG – nicht mehr durch Parlamente kontrolliert werden.« (http://www.annotazioni.de/post/1964)