»Cloud Computing bietet Unternehmen die Möglichkeit, Speicherkapazitäten, Rechenleistung und Software über das Internet zu beziehen. […] Im Fall von “Infrastructure-as-a-Service” (IaaS) können Nutzer über das Internet direkt auf einzelne virtuelle Ressourcen zugreifen, z.B. Speicher, Server, Netzwerkkomponenten. “Software-as-a-Service” (SaaS) erlaubt es Nutzern, Software-Anwendungen über das Internet zu nutzen, ohne diese auf ihrem PC zu installieren. […]
Gemeinsam ist den diversen Konzepten, dass Daten nicht lokal auf dem eigenen PC abgelegt werden. Sie befinden sich an einem beliebigen anderen Ort, der oft mit einer Datenwolke (“Cloud”) illustriert wird. Daraus hat sich der Begriff “Cloud Computing” entwickelt. Für Unternehmen bietet dieses Vorgehen in vielen Fällen Vorteile: Sie binden weniger Kapital in Hardware und Software-Lizenzen und erhalten trotzdem eine hochflexible Infrastruktur, die jederzeit an neue Anforderungen angepasst werden kann. Sie übertragen Installation und Wartung ihrer IT-Systeme an Spezialisten und können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass von unterschiedlichen Orten und unterschiedlichen Personen auf die gleichen Daten zugegriffen werden kann. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können somit auch unterwegs mit mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets Firmendaten verarbeiten. […] Die Übertragung der Daten sollte stets über eine verschlüsselte Verbindung erfolgen.
Bei besonders sensiblen Informationen ist von Cloud-Computing gleichwohl eher abzuraten. Denn sind die Daten erst einmal auf einem fremden Server, haben die Nutzer des Dienstes unter Umständen nur noch wenig Einfluss darauf, wie diese weiterverarbeitet werden.”« [1]
»Unterlagen aus den Geheimverhandlungen zum Trade in Services Agreement (TiSA), die im November 2016 Greenpeace zugespielt wurden, belegen, dass Lobbyisten versuchen, neben Netzneutralität und Bankenregulierung auch den Datenschutz nachhaltig zu schwächen und die europäische Datenschutz-Grundverordnung faktisch unwirksam zu machen. Konzerne sollen Kunden- und Nutzerdaten ins außereuropäische Ausland transferieren und dort ohne Zweckbindung weiterverarbeiten können.”« [2]
[1] http://www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de/IT-Sicherheit/Navigation/Themen/cloud-computing,did=442926.html?
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung