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Unternehmensnachfolge – Die Bewertung des Unternehmens

Eine Unternehmensübergabe erfordert die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Wert des Unternehmens. Da kein Unternehmen dem anderen gleicht und jede Veräußerung eine neue Situation darstellt kann es keine allgemeingültigen Wertermittlungsverfahren geben.
Beim Ertragswertverfahren geht man davon aus, dass sich der Unternehmenswert für den Käufer aus dem Potential des Betriebs in Zukunft Gewinne zu realisieren ergibt und dem Barwert aller zukünftigen, abgezinsten Ertragsüberschüsse entspricht. Dieses Wertermittlungsverfahren ist allgemein anerkannt und wird mit am häufigsten eingesetzt.
Bei größeren Unternehmen wird das Discounted-Cashflow-Verfahren genutzt, bei dem nicht der Gewinn der Ausgangspunkt ist, sondern der Cash Flow des Unternehmens.
Beim Substanzwertverfahren dienen materielle und immaterielle sowie betriebsnotwendige und nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens als Bewertungsgrundlage.
In bestimmten Branchen, wie Arztpraxen oder Steuerberatungskanzleien, usw. kommt das vergleichsorientierte Multiplikatorverfahren zum Einsatz. Dabei wird der Wert aus dem Vergleich mit erzielten Kaufpreisen ähnlicher Unternehmen derselben Branche oder Größe ermittelt.
Eine übersichtliche und aufschlussreiche Darstellung des aktuellen Status und der Zukunftsaussichten des Unternehmens ist das angestrebte Ergebnis dieser Wertanalyse. Auch wenn sich durch die verschiedenen Verfahren nur Näherungswerte errechnen lassen, bildet die Analyse eine solide Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen und die Entscheidung über die Form der Nachfolge.